Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

 

Die Erbringung von Leistungen durch die Firma M. Börkircher & Z. Cabrilo GbR (Rumpelkammer Rhein Ruhr) erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für sämtliche zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Etwaigen Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

II. Angebote und Vertragsabschluss

 

Alle Angebote sind unverbindlich und haben eine Gültigkeitsdauer von 4 Wochen. Eine schriftliche Bestätigung durch die Firma M. Börkircher & Z. Cabrilo GbR (Rumpelkammer Rhein Ruhr) ist für die Annahme von Erklärungen und Bestellungen erforderlich. Mit dem Vertragsabschluss geht der Besitz an sämtlichen Gegenständen im Objekt, einschließlich des Abfalls, auf die Firma M. Börkircher & Z. Cabrilo GbR (Rumpelkammer Rhein Ruhr) über. Ausgenommen sind Gegenstände, bei denen ausdrücklich vereinbart wurde, dass sie im Eigentum des Auftraggebers verbleiben.

 

III. Preise

 

Die Preise werden nach Besichtigung und Schätzung festgelegt. Festpreise und Rabatte bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Festpreise beinhalten alle Kosten wie z. B. Arbeitslöhne, Transporte, Versicherungen und Entsorgung.

 

IV.  Termine und Leistungszeit

 

Vereinbarte Termine und Lieferfristen, ob verbindlich oder unverbindlich, bedürfen der Schriftform. Bei Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Ereignisse höherer Gewalt oder betriebliche Störungen, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen (wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Verkehrsprobleme etc.), berechtigen die Firma M. Börkircher & Z. Cabrilo GbR (Rumpelkammer Rhein Ruhr) zur Aussetzung der Leistung und Terminvereinbarungen. Die Firma M. Börkircher & Z. Cabrilo GbR (Rumpelkammer Rhein Ruhr) ist berechtigt, Termine und Leistungen um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann bei Verzug nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.

 

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bei Termin- oder Leistungsverzug bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

V. Gewährleistung

 

Die Firma M. Börkircher & Z. Cabrilo GbR (Rumpelkammer Rhein Ruhr) gewährleistet eine ordnungsgemäße und saubere Durchführung der Entrümpelung und Entsorgung. Etwaige Mängel oder Beanstandungen sind dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen. Die Firma M. Börkircher & Z. Cabrilo GbR (Rumpelkammer Rhein Ruhr) ist verpflichtet, diese Mängel zu beheben. Unterbleibt die Anzeige durch den Vertragspartner, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei erfolgloser Mängelbeseitigung kann der Vertragspartner Minderung oder Vertragsrücktritt verlangen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

VI. Zahlungsbedingungen

 

Gewerblichen Kunden gewährt die Firma M. Börkircher & Z. Cabrilo GbR (Rumpelkammer Rhein Ruhr) ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Private Kunden sind zur sofortigen Barzahlung oder Blitzüberweisung (mit Nachweis) verpflichtet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma M. Börkircher & Z. Cabrilo GbR (Rumpelkammer Rhein Ruhr) über den Betrag verfügen kann. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche.

 

VII. Haftungsbeschränkung

 

Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vor. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

 

VIII. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Moers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.